Mangel & Gewährleistung – kein ausschließlicher Verweis auf Garantie

Mangel & Gewährleistung – kein ausschließlicher Verweis auf Garantie

Es mehren sich Fälle, in denen ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer zusätzlichen Garantieversicherung verkauft wurde und der Händler bei Mängeln ausschließlich auf diese Garantie verweist. Klar, dem privaten Kunden ist es letztlich gleich, ob die Kosten der Mangelbeseitigung von der Garantieversicherung oder dem Händler selbst getragen werden, aber: Ein Blick in die Garantiebedingungen eröffnet dann, dass die Garantiesumme begrenzt oder die Garantieversicherung auf bestimmte Baugruppen beschränkt ist. Der Kunde wendet sich dann verständlicherweise an den Fahrzeughändler, bekommt aber nur zu hören, dass er sich ausschließlich an die Garantie zu halten habe.

Das ist allerdings, wie schon oft beschrieben, in der Regel rechtlich nicht haltbar. Ein Unternehmer als Verkäufer schuldet dem privaten Kunden schon per Gesetz Mangelgewährleistung. Eine Garantieversicherung schließt diese Gewährleistung auch nicht aus, sondern steht rechtlich betrachtet als Zusatz daneben!

Im Grunde kann sich daher der Käufer aussuchen, ob er aus der Garantieversicherung oder aus der gesetzlichen Gewährleistung vorgehen will. Ggf. können Händler und Garantieversicherung auch zusammenarbeiten.

Hierbei gilt es zu beachten, dass bei Mängeln die sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese schon bei Übergabe vorlagen. Bei Mängeln die sich erst später zeigen, muss der Käufer beweisen, dass diese schon vor Übergabe vorhanden waren. Gewährleistung besteht grundsätzlich immer nur für Mängel, die schon bei Übergabe vorhanden waren. Hier kann es sich dann anbieten, auf die Garantie zurückzugreifen, denn der Beweis ist oftmals nicht leicht zu führen.

Fazit ist: Der private Käufer sollte bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten 6 Monate zeigen, nicht vorschnell  nur etwa geringere Ansprüchen aus einer Garantieversicherung bedenken, sondern immer auch die gesetzliche Gewährleistung im Auge haben.

Wir beraten Sie hierzu gerne.