Kaufrecht
Das Kaufrecht ist ein recht eng eingegrenzter Teil im deutschen Zivilrecht. Im Grunde ist der Kaufvertrag immer davon geprägt, dass eine Sache gegen Zahlung des Kaufpreises übereignet werden soll. Es stellen sich regelmäßig Einzelfragen zu Mängeln, Garantie und Abnahme aber auch Fragen von Übereignungsansprüchen und Modalitäten, wenn es über Internetplattformen wie „ebay“ zum Kauf gekommen ist.
Weitere Probleme entstehen regelmäßig wenn die Kaufsache nicht geliefert oder der Kaufpreis nicht gezahlt wird, die Kaufsache nicht mehr vorhanden ist oder unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurde.
Die Grundregeln des Kaufrechts sollten so ausgestaltet sein, dass gerade der juristisch nicht vorgebildete Laie seine Rechte und Pflichten kennt. Immerhin ist der Kaufvertrag eine nahezu tägliche und eine der bedeutendsten Vertragsformen. Tatsache ist aber, dass eine derartige Fülle von Details und Besonderheiten zu beachten ist und mittlerweile durch die Rechtsprechung allein rund um den Mangelbegriff derart viele Entscheidungen ergangen sind, dass ein Laie seine liebe Not hat, den Überblick zu behalten.
Gerade im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen werden daher viele Fehler begangen, die nur noch selten umgekehrt werden können, insbesondere wenn notwendige Fristsetzungen nicht erfolgt sind. Teilweise aber würde sich eine Vielzahl von Gerichtsverfahren schon im Vorfeld erledigen lassen, wenn richtig reagiert würde. Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass durch frühestmögliche Einschaltung eines Rechtsanwalts und Verhandlungsgeschick die Beweislastverteilung beeinflusst werden kann.
Insbesondere, bevor man in Eigenregie Mängel beseitigt, sollte unbedingt vorher juristischer Rat eingeholt werden. Ansprüche auf Kosten- bzw. Schadensersatz könnten sonst im Zweifel ausgeschlossen sein, wenn eine notwendige Nachfrist nicht gesetzt oder dem Verkäufer ausnahmslos kein Recht zur Nacherfüllung eingeräumt wurde.
Die Kanzlei Kurth ist täglich im Bereich des Kaufrechts, insbesondere im Bereich von Kraftfahrzeugkaufverträgen tätig. Wir vertreten maßgeblich gewerbliche Kraftfahrzeughändler und private Endkunden gerade was die Frage von Mangelgewährleistung und Garantie betrifft.
Wir versuchen hier stets eine rasche und unkomplizierte Kommunikation mit den Mandanten zu gewährleisten, um schon im Vorfeld die Weichen richtig zu stellen und kostenintensive Prozesse zu meiden und nur einzugehen, wenn die Chancen klar zu beurteilen sind.
Unsere Erfahrung in diesem Bereich macht sich für beide Parteien eines Kaufvertrages bezahlt; es besteht ein Netzwerk mit Sachverständigen, die notfalls bei technischen Fragen rasch eingeschaltet werden können.
Wir schätzen die Zusammenarbeit insbesondere direkt, telefonisch und elektronisch mit den Reklamationsansprechpartnern, um hier ohne großen Personal- und Zeitaufwand behilflich sein zu können. Hier können Rahmenberatungsverträge vereinbart werden.
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