1. Unfallstelle absichern
2. Polizei (110) und/oder Feuerwehr (112) rufen (insbesondere bei Verletzten!)
3. Unfallstelle und beteiligte Fahrzeuge (insbesondere die unfallbedingten Schäden) fotografisch dokumentieren
4. Zeugendaten notieren
5. Rechtsanwalt einschalten! Bei unverschuldeten Unfällen sind die Kosten eines Rechtsanwalts durch den Schädiger und seinen Versicherer zu ersetzen!
6. gegenüber der Polizei oder Dritten vor Rücksprache mit Ihrem Anwalt keine Angaben machen (Sie müssen sich nicht selbst belasten) außer der Hergang ist zu Ihren Gunsten vollkommen klar und nicht zu Ihren Lasten umzudeuten
7. Bei Schäden über 1.000 Euro: Schäden sachverständig begutachten lassen, sonst zunächst Kostenvoranschlag einholen oder den Sachverständigen um einen Kostenvoranschlag bitten
8. Unfall bei den eigenen Versicherern (Haftpflicht/Kasko/Unfallversicherung) melden