Anwalt Kurth - Fachanwalt - Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Torsten Kurth
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Rechtsanwalt Torsten Kurth stammt gebürtig aus Nordhessen und hat an der Georg-August-Universität in Göttingen (Niedersachsen) Jura studiert und war hier während des Studiums und im Anschluss an das erste Staatsexamen am Lehrstuhl von Prof. Dr. G. Duttge für Straf- und Strafprozessrecht tätig. Schon früh hat er seinen Schwerpunkt auf „Auto & Verkehr“ gelegt.

Das Referendariat zum zweiten Staatsexamen hat er am Oberlandesgericht Brandenburg abgeleistet und hier Stationen am Landgericht Potsdam, bei der Staatsanwaltschaft Potsdam, beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und in einer Kanzlei abgelegt, deren Schwerpunkte im Verkehrs-, Miet- und Arbeitsrecht lagen. Nachdem Rechtsanwalt Kurth zunächst eine Partnerschaftsgesellschaft in der Keithstraße in Berlin betrieb, deren Schwerpunkte allein im Verkehrs- und Mietrecht lagen, kann er nun mit der Gründung der Kanzlei: Kurth Rechtsanwälte, spezialisierte Beratung und Vertretung in den Gebieten: Verkehrsrecht, Mietrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht anbieten.

Rechtsanwalt Kurth hat beide Staatsexamen mit Prädikat abgelegt.

Rechtsanwalt Kurth trägt aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Erfahrung sowie der ständigen Fortbildung auch die Berufsbezeichnungen: Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Die Schwerpunkte seiner juristischen Tätigkeit liegen in der Bearbeitung von Unfallmandaten sowie kaufrechtlichen Fragen und allen weiteren Themen rund um Kraftfahrzeuge sowie der Kraftfahrzeugreparatur oder Ordnungswidrigkeiten.

Hier vertritt er seit Jahren Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Personenschaden- und Sachschadenansprüche.

Zudem werden insbesondere gewerbliche Kraftfahrzeughändler und private Endkunden im Rahmen von Kraftfahrzeugkaufverträgen beraten und vertreten. Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt für gewerbliche Kraftfahrzeughändler bringt eine große Anzahl von Fällen mit sich, die die umfangreiche Erfahrung prägen und gerade im unternehmerischen Mandantenverkehr schnelles und effizientes Handeln ermöglichen.

Der private Endverbraucher profitiert hier von der umfangreichen rechtlichen wie technischen Kenntnis. Die jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet ermöglicht bestmögliche Beratung und Vertretung.