Die Fahrerlaubnis auf Probe: Entziehung wegen Zuwiderhandlungen

Die Fahrerlaubnis auf Probe: Entziehung wegen Zuwiderhandlungen

Die Fahrerlaubnis auf Probe stellt an ihren Inhaber hohe Ansprüche, was sein ordnungsgemäßes Verhalten und seine „Bewährung“ im Straßenverkehr betrifft.

Bei Verstößen sehen die gesetzlichen Regelungen einen strengen Maßnahmenkatalog gegenüber dem Fahrer vor, der schnell in eine Entziehung der mühsam und teuer erworbenen Fahrerlaubnis münden kann. Andererseits schreibt das Gesetz aber auch eine feste Reihenfolge von Maßnahmen und bestimmte Fristen vor, die von der Fahrerlaubnisbehörde zu beachten sind, um einen „Warn- und Lerneffekt“ sicherzustellen.

Schnell kommt es zur Androhung der Fahrerlaubnisentziehung, wenn dem Fahrer mehrere „Zuwiderhandlungen“ zur Last gelegt werden. Dabei geht es aber oftmals nicht nur um die klassische Geschwindigkeitsüberschreitung oder den Rotlichtverstoß. Daher ist es wichtig, bei jeder Ordnungswidrigkeit streng zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob diese anerkannt und akzeptiert werden soll.

Auch eine Unfallverursachung kann (obwohl eigentlich ein Vorgang, der auch geübten Fahrern widerfahren kann) dazu führen, dass wieder eine „Zuwiderhandlung zum Konto“ hinzukommt und die Behörde schließlich ein Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis einleitet. Mancher sieht sich nach einer Geschwindigkeitsübertretung und einer Unfallverursachung schon mit den Anordnungen der Fahrerlaubnisbehörde konfrontiert.

In solchen Fällen ist vielen Fahranfängern aber nicht bewusst, dass die Behörde den oben genannten, streng schrittweise ausgestalteten und fristengebundenen Maßnahmenkatalog abgearbeitet haben muss, um erst am Ende die Fahrerlaubnis entziehen zu können.

Bei der Einhaltung der Reihenfolge, den Formalien und bei der Berechnung und Beachtung dieser Fristen unterlaufen auch Behörden mitunter Fehler, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis „sperren“, weil sie rechtswidrig wäre.

Der Fahrerlaubnisinhaber hat aber die Möglichkeit, die „Führerscheinakte“ mithilfe eines Rechtsanwalts einzusehen und von diesem prüfen zu lassen, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden.

Ein formaler Fehler kann das Verfahren der Behörde bereits rechtswidrig werden lassen und die Fahrerlaubnis „retten“.

Wir raten dazu, diese Hilfe möglichst frühzeitig – möglichst bereits dann, wenn ein Anhörungsschreiben zur Fahrerlaubnisentziehung eingeht –, wahrzunehmen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Akteneinsicht und Prüfung zu beauftragen.

Wir beraten Sie gerne.