Es mehren sich Fälle, in denen ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer zusätzlichen Garantieversicherung verkauft wurde und der Händler bei Mängeln ausschließlich auf diese Garantie verweist.
Gerade wenn es durch einen Verkehrsunfall zu einem Totalschaden an einem der beteiligten Fahrzeuge kommt, steht für den Geschädigten oft die Frage im Raum, wann er den Unfallwagen verkaufen darf.