Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht setzt sich aus einzelnen Teilbereichen zusammen, die im Grunde doch immer zwei Dinge gemeinsam haben; das Kraftfahrzeug und dessen Nutzung. Diese Gemeinsamkeiten sind auch zwei der Gründe, weshalb im Verkehrsrecht eine Spezialisierung des Rechtsanwalts so wichtig ist. Die überwiegende Zahl der Teilgebiete und Regelungen sind miteinander verknüpft. Die Entscheidung und das Verhalten in einem, kann eine Wechselwirkung im anderen Gebiet haben. Beispielsweise „tauchen“ etwaige Angaben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen einer Unfallflucht später auch in einem etwaigen Regressverfahren der Haftpflichtversicherung wieder auf. Ein Unfall mit gegenseitiger Beschuldigung hat in der Regel nicht nur schadensersatzrechtliche Folgen in zwei Richtungen (eigene Ansprüche durchsetzen, fremde abwehren) sondern auch straf- oder ordnungsrechtliche Folgen.

Ein im Verkehrsrecht spezialisierter und ständig tätiger Rechtsanwalt wird diese Wechselwirkungen in der Regel kennen und berücksichtigen und daher von Beginn an bestmöglich beraten.

 Zum Verkehrsrecht zählen insbesondere:

  • Kaufvertrags- und Mangelgewährleistungsrecht von Händlern und privaten Verkäufern sowie für Käufer bei allen Fahrzeugen (PKW, LKW, Boote)
  • Fragen rund um die Kfz-Reparatur, Werkvertragsrecht
  • Verkehrsunfall: Haftungsfragen, Schadensersatz & Regulierung
  • Kürzungen der Schadensersatzbeträge durch die Versicherer
  • Personenschaden, wie zum Beispiel: Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden
  • Kfz-Versicherungsrecht (Kasko- und Teilkaskoversicherung)
  • Führerscheinrecht, Punktesystem, Punkteabbau
  • Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel: Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstöße
  • Verkehrsstrafrecht, wie zum Beispiel: fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht

Kauf- & Werkvertragsrecht

Der Kauf- oder Werkvertrag zählt sicher zu den häufigsten Vertragstypen. Unsere Kanzlei ist hier gerade im Bereich des Kauf- und Werkvertragsrechts rund um Kraftfahrzeuge tätig. Wir beraten seit Jahren insbesondere gewerbliche Kraftfahrzeughändler bei allen Fragestellungen rund um Mängel, Garantie und Gewährleistung. Wir halten daher auch ein System zur Abwicklung dieser Fragen bereit, was eine individuelle und schnellstmögliche Bearbeitung von anfallenden Fällen sichert, bevor es zu kostenintensiven Auseinandersetzungen vor Gericht kommt.

Aus unserer intensiven Tätigkeit für gewerbliche Kraftfahrzeughändler geht ein entsprechend umfangreicher Erfahrungsschatz hervor, von dem auch Käufer als Mandanten profitieren. Gerade bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist erfahrener Rat angezeigt, wenn die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen eingehalten werden müssen.

Allerdings ist auch technischer Sachverstand und Interesse am Objekt –Kraftfahrzeug- eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Frage nach Rechten und Pflichten hinsichtlich etwaiger Sachmängel. Wenn der Mandant seinem Rechtsanwalt erst grundlegende technische Zusammenhänge erläutern muss, gründet die Rechtsberatung und -verteidigung auf schwacher Basis.

Relevant sind hier immer wieder Fragen zur Gewährleistung für Mängel sowie die Abgrenzung Mangel oder Verschleiß sowie Minderung und Rückabwicklung, aber auch die schlichte Geltendmachung von Kaufpreis- und Werklohnansprüchen bei säumigen Zahlern.

 Zum Bereich des Kauf- und Werkvertragsrecht zählen gerade:

  • Mängel
  • Gewährleistung und Garantiefragen (auch bei Tierkäufen)
  • AGB-Prüfungen
  • Nacherfüllung, Rückabwicklung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
  • Nichtlieferung
  • Rückgaberechte & Fernabsatzrecht

Unfallregulierung

Nutzen Sie die Möglichkeit nach einem Verkehrsunfall sofort in Kontakt mit einem im Verkehrsrecht tätigen Anwalt zu treten.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten Ihres beauftragten Anwalts grundsätzlich durch den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung zu tragen!

Ein in diesem Gebiet tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen sogleich die notwendigen Ratschläge und Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben und die Weichen für eine zügige und vollständige Regulierung des Falles stellen. Da Sie als Geschädigter gewisse Schadenminderungspflichten treffen, kann hier sogleich auf die Einhaltung hingewirkt werden.

Im Bereich der Unfallregulierung kommen immer wieder folgende Themenkreise auf:

  • Totalschaden
  • „fiktive Abrechnung“, Abrechnung nach Gutachten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagen
  • Umsatzsteuer
  • Sachverständigengutachten
  • Quotenvorrecht

Schließlich sollte ein Verkehrsrechtler auch das Quotenvorrecht beherrschen; eine Möglichkeit im Falle einer Mithaftung unter geschickter Kombination von Haftpflichtversicherung der Gegenseite und der eigenen Kaskoversicherung (trotz eigener Mithaftung) einen Großteil des Schadens ersetzt zu erhalten.

Personenschadenrecht

Gerade im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen geht es hier um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche als verletzte Person, zum Beispiel: Schmerzensgeld sowie durch den Unfall entstandene ggf. dauerhafte Beeinträchtigungen, durch die ein Mehrbedarf eintritt oder eine Erwerbsminderung.

Versicherungsrecht

Hier geht es insbesondere darum, die Deckung durch die Kaskoversicherung sicherzustellen oder durchzusetzen. Gerade, wenn der Diebstahl an sich in Zweifel gezogen wird oder bei der Schadenabrechnung unzutreffende Positionen oder zu geringe Wiederbeschaffungswerte angenommen werden, kann ein Verkehrsrechtler weiterhelfen, die Ansprüche gegenüber der eigenen Kaskoversicherung durchzusetzen.

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

In diesen Bereich fallen alle Verfolgungen von Verkehrsstraftaten, bei denen Sie als Beschuldigter, aber auch als Geschädigter geführt werden. Gerade wenn zum Beispiel der Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben wird, sollte ein Verteidiger konsultiert werden. Taten dieser Art können bei Verurteilung direkte Folgen für die Fahrerlaubnis und den Versicherungsschutz haben.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten werden Sie von einem Verkehrsrechtler bestmöglich gegen den Vorwurf von beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen oder Verstößen im ruhenden Verkehr verteidigt.

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