Rechtsanwalt Torsten Kurth stammt gebürtig aus Nordhessen und hat an der Georg-August-Universität Göttingen Jura studiert. Bereits während des Studiums sowie im Anschluss an das erste Staatsexamen war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. G. Duttge für Straf- und Strafprozessrecht tätig. Schon früh legte er seinen beruflichen Schwerpunkt auf den Bereich Auto und Verkehr.
Das Referendariat zum zweiten Staatsexamen absolvierte er am Oberlandesgericht Brandenburg mit Stationen unter anderem am Landgericht Potsdam, bei der Staatsanwaltschaft Potsdam, beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg sowie in einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei. Weitere Stationen umfassten Tätigkeiten mit Bezügen zum Sozialrecht und zur öffentlichen Verwaltung.
Nach der Tätigkeit in einer Partnerschaftsgesellschaft in der Keithstraße in Berlin, deren Schwerpunkte im Verkehrsrecht lagen, gründete er die Kanzlei Kurth Rechtsanwälte. Seither bietet er spezialisierte Beratung und Vertretung in den Gebieten Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht an.
Rechtsanwalt Kurth hat beide Staatsexamen mit Prädikat abgelegt.
Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Erfahrung sowie kontinuierlicher Fortbildung führt er die Berufsbezeichnungen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Bearbeitung von Verkehrsunfallmandaten, insbesondere bei der Durchsetzung von Personen- und Sachschäden, sowie in kaufrechtlichen Fragestellungen rund um Kraftfahrzeuge, deren Reparatur und versicherungsrechtliche Einordnung. Zudem berät und vertritt er Mandanten in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung und Vertretung von gewerblichen Kraftfahrzeughändlern sowie privaten Endkunden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugkaufverträgen. Die Tätigkeit im unternehmerischen Mandantenverkehr erfordert ein zügiges, strukturiertes und praxisnahes Vorgehen, das durch eine hohe Fallzahl und langjährige Erfahrung geprägt ist. Private Mandanten profitieren hierbei gleichermaßen von der umfassenden rechtlichen und technischen Kenntnis auf diesem Rechtsgebiet.
Fortbildung
Zur Aufrechterhaltung der Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht ist jährlich eine besondere Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Stunden je Rechtsgebiet vorgeschrieben.
Im Jahr 2025 nahm Rechtsanwalt Kurth unter anderem an folgenden Fortbildungsveranstaltungen teil:
– Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Versicherungsrecht, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Karczewski
– Aktuelle Entwicklungen in der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, Edmund Schmitt
– Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum Versicherungsrecht, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Marianne Voigt
– KFZ-Versicherungsvertragsrecht einschließlich KFZ-Leasing, Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernd Schöning
– Der Autokauf – Grundlegendes, Wichtiges und Aktuelles, Rechtsanwalt und Fachanwalt Frank Schildheuer
– Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrszivilrecht, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Dr. Müther