Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht beinhaltet mehr Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, als die meisten Rechtssuchenden vielleicht erwarten.

Das Sozialrecht umfasst nämlich eine Vielzahl von Gesetzen und anderen Regelungen, die allesamt dem sozialen Sicherungsnetz dienen: Angefangen von der Grundsicherung Erwerbstätiger (SGB II), über das Arbeitslosengeld (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) und die Sozialhilfe (SGB XII) bis hin zum umfangreichen sozialen Entschädigungsrecht für Geschädigte aufgrund eines Impfschadens (IfSG), eines Kriegsverbrechens (BVG) oder einer Straftat (OEG) sowie aufgrund ihrer Eigenschaft als Häftling (HHG), politisch Verfolgter (StrRehaG, VerwRehaG), Soldat (SVG) oder Zivildienstleistender (ZDG). Aber auch im Bereich der Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) und der Begleitung Sterbender ist das Sozialrecht gefragt.

Gerade diese Fülle an möglichen Ansprüchen und die Vielzahl der Sozialträger machen eine anwaltliche Beratung und Vertretung oftmals notwendig und auch sinnvoll: Was muss ich bei wem wann und wie beantragen?

Von der Begleitung bei Antragstellung oder im Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden bis hin zur Vertretung vor Gericht übernehmen wir sozialrechtliche Mandate. Aufgrund unserer Spezialisierung im sozial- und medizinrechtlichen Bereich liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit in den Gebieten, für die regelmäßig auch ein medizinische Gutachten zu erstellen sind: Krankenversicherung (Mitgliedschaft, Leistungsrecht etc.), Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall, Mitgliedschaft etc.), Rentenversicherung (Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung etc.), Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Soziales Entschädigungsrecht (IfSG, BVG, OEG, HHG, StrRehaG, VerwRehaG, SVG, ZDG). Hierbei kommt unserer Kanzlei der Schwerpunkt im Medizinrecht zugute.

Dabei ist stets eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten und auch seinem behandelnden Ärzten empfehlens- und wünschenswert. Wir schätzen dabei insbesondere den direkten, telefonischen und unbürokratischen Kontakt.

Wir vertreten Sie vor allen deutschen Sozialbehörden (insbesondere Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen, Pflegekassen, Versorgungsämter etc.), den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.

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