Personenschadensrecht

Personenschadensrecht

Wer einen Personenschaden erleidet, ist oftmals nicht nur mit erheblichen Problemen in seinem privaten und beruflichen Alltag konfrontiert, sondern muss sich daneben zudem einer Reihe von rechtlichen Problemkreisen stellen, die nach dem Schadensereignis auf eine schnelle Lösung warten.

Wir unterstützen Geschädigte bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den Schädiger, den Staat und bestehende Versicherungen und beraten über alle notwendigen und möglichen Schritte zur sozialen Sicherung. Das Hauptaugenmerk der Geschädigten soll schließlich auf die gesundheitliche Genesung und nicht auf eine juristische Auseinandersetzung gerichtet sein!

Zum Ereignis eines Personenschadens zählen insbesondere:

  • Verkehrsunfälle
  • Mobbing am Arbeitsplatz, in der Schule und in sozialen Netzwerken usw.
  • Tierangriffe
  • Sportunfälle
  • ärztliche und therapeutische Aufklärungs- und Behandlungsfehler
  • Arbeitsunfälle und Unfälle in Verbindung mit einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis
  • Straftaten, Kriegsleiden, Impfschäden
  • v. m.

Angefangen von privatrechtlichen Ansprüchen gegen den Schädiger (hierzu zählen unter anderem: Verdienstausfall, Sachschäden, weitere Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche wegen physischer oder psychischer Verletzungen) und gegebenenfalls seine Haftpflichtversicherung, erweitern wir den Blick auch auf die Ansprüche des geschädigten Mandanten gegen den Staat, also gegen Sozialleistungsträger und Träger der sozialen Entschädigung (Ansprüche auf Krankenbehandlung, Fragen zur Rente wegen Erwerbsminderung usw.). Insbesondere bei Opfern von Straftaten, Kriegsversehrten, Impfgeschädigten, Soldaten, Zivildienstleistenden, Häftlingen u.a., spielt die staatliche Seite eine große Rolle, da neben den Behandlungsansprüchen auch Geldleistungsansprüche ausgelöst werden können.

Hierzu beraten und vertreten wir Sie bei erlittenen Personenschäden, gern auch bei Bedarf außerhalb unserer Kanzlei.

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