Medizinrecht

Medizinrecht

Das medizinrechtliche Mandat umfasst viele Facetten. Neben den typischen berufsrechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen der ärztlichen Behandlung, insbesondere Haftung, bilden das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung eine ebenso bedeutende Rolle in unserer Kanzlei.

Im Arzt-/Therapeut-Patienten-Verhältnis geht es um die berufsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung des Arztes bzw. des Therapeuten nach einem Aufklärungs- und Behandlungsfehler oder Fragestellungen hinsichtlich seiner Vergütung. In vielen Einzelfallentscheidungen haben die deutschen Gerichte Beweislast und Haftungsvoraussetzungen des behandelnden Arztes/Therapeuten herausgearbeitet, der Gesetzgeber hat zuletzt das Patientenrechtegesetz geschaffen. Dennoch – oder gerade deswegen – empfiehlt sich die anwaltliche Beratung und Vertretung vor allem in diesem Bereich. Es ist oftmals unausweichlich, mit medizinischen Gutachtern eng zusammenarbeiten, wobei wir dabei insbesondere die direkte, telefonische und unbürokratische Zusammenarbeit schätzen.

Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht – wie auch in den anderen Rechtsgebieten – beide Seiten zu vertreten: sowohl Ärzte/Therapeuten als auch Patienten. Unser Anspruch ist es nicht, sich auf „eine Seite“ zu stellen, sondern dem jeweiligen Mandanten eine objektive und differenzierte Beratung und Vertretung zu gewährleisten, wobei die Arbeit in beiden Lagern die Vorhersehbarkeit des Handelns der Gegenseite bieten kann. Dieser Vorteil hat sich schon oft bewährt.

Ein weiterer Bereich des Medizinrechts ist das Recht der Kostenträger: den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen sowie kassenärztlichen Vereinigungen. Nicht selten muss man mit der Krankenversicherung um eine neue, noch nicht anerkannte Behandlungsmethode oder über die Zahlung von Hilfsmitteln streiten, obwohl man aus medizinischer Sicht schon jetzt darauf angewiesen ist.

Die richtige und damit schnelle Vorgehensweise ist dafür wichtig. Nicht immer können Mandanten die Leistung „vorschießen“ und sich das Geld nach einem langen Gerichtsverfahren wiederholen; oftmals besteht daher sofortiger Handlungsbedarf. Unsere Aufgabe ist es, dies nach Annahme des Mandats für Sie in die Wege zu leiten. Hierbei kommt unserer Kanzlei sowohl der Schwerpunkt im Sozialrecht als auch der Schwerpunkt im Versicherungsrecht zugute.

Wir vertreten Sie vor allen deutschen Ärztekammern, Schlichtungsstellen, Sozialbehörden und Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen.

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