Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Versichern können Sie „Personen“ und „Sachen“ – heutzutage gegen eine Vielzahl von Risiken. Viele Versicherungen sind freiwillig, einige zu empfehlen und andere sogar Pflicht.

Grundlage des Versicherungsschutzes ist der Versicherungsvertrag, bestehend aus dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (kurz: AVB) sowie etwaiger Anpassungen. Während Versicherungsantrag und Versicherungsschein noch recht übersichtlich sind, können AVB schon mal mehrere Seiten füllen, was sie unübersichtlich machen kann. Dabei sind sie gerade mit am wichtigsten, da sie die Details regeln: Welche Risiken sind wie versichert? Welche Ausschlüsse gibt es? Welche Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer zu erfüllen und welche Folgen hat eine Verletzung? Darf der Versicherer Regress nehmen oder eine einmal erbrachte Leistung sogar zurückfordern? Und im Zweifel: Welche AVB gelten überhaupt?

Versicherungsrecht ist Verbraucherschutzrecht. Der Gesetzgeber hat es 2008 mit Einführung des neuen VVG umfassend reformiert. Nichtsdestotrotz gibt es viele gerichtliche Entscheidungen, die zwar Einzelfälle klären, aber auch für eine Vielzahl weiterer Fälle Bedeutung haben können. Das Versicherungsrecht ist – auch durch stetig neue AVB – also gewissermaßen „dynamisch“. Unsere Aufgabe ist es daher, diese „Dynamik“, die aktuellen Entwicklungen in Gesetz und Rechtsprechung, zu kennen und auch sich an ihr zu beteiligen; denn eine unwirksame AVB kann auch in Ihrem Vertrag enthalten sein! Dabei sind wir sowohl auf dem Gebiet der privaten Personenversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.), wobei uns unsere Schwerpunkte im Sozialrecht und Medizinrecht zugutekommen, als auch im Bereich der Sachversicherung (Feuerversicherung, Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung und Einbruchdiebstahlversicherung), Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung tätig.

Beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte im Versicherungsrecht.