Verfassungsrecht

Verfassungsrecht

Als im Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde, war es zunächst nur als Provisorium gedacht. Das Fortschrittliche war die erstmals feste Verankerung von Grundrechten für die Menschen. Aus dem Provisorium ist eine Verfassung geworden, die jedem Akt der öffentlichen Gewalt als Grundlage und Grenze dienen soll. Im Laufe der Zeit sind zu den explizit benannten Grundrechten weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte hinzugekommen, die die Hüterin der Verfassung, das Bundesverfassungsgericht, entwickelte. Doch auch die Länder haben sich Verfassungen gegeben, deren Einhaltung durch die jeweiligen Landesverfassungsgerichte gewahrt wird.

Das Verfassungsrecht ist eine besondere Materie. Unsere Kanzlei bearbeitet Verfassungsbeschwerden sowohl gegen gerichtliche Entscheidungen als auch gegen Normen. Dabei ist aber nicht jede subjektiv empfundene Ungerechtigkeit gleich ein Verfassungsverstoß, was sich spätestens am statistischen Erfolg von Verfassungsbeschwerden von durchschnittlich 1-2% vor dem Bundesverfassungsgericht zeigt. Dennoch kann sich ein prüfender Blick aus grundrechtlicher Sicht lohnen.

Wir vertreten Ihre verfassungsmäßigen Rechte sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor den Landesverfassungsgerichten.